Arzt- und Medizinrecht

Das Fachgebiet Arzt- und Medizinrecht beinhaltet, insbesondere das Gebiet der Arzthaftung für Ärzte und Patienten bei ärztlichen Kunstfehlern, sowie das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, einschließlich des Vergütungsrechts.

Darüber hinaus bieten wir Hilfe an bei allen Vertragsgestaltungen im Bereich der Tätigkeit einer Arztpraxis. Hierzu zählen insbesondere Praxisübernahmeverträge, Arbeitsverträge sowie Praxisvertretungsverträge.

Es betreut Sie: