Arzt- und Medizinrecht
Das Fachgebiet Arzt- und Medizinrecht beinhaltet, insbesondere das Gebiet der Arzthaftung für Ärzte und Patienten bei ärztlichen Kunstfehlern, sowie das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, einschließlich des Vergütungsrechts.
Darüber hinaus bieten wir Hilfe an bei allen Vertragsgestaltungen im Bereich der Tätigkeit einer Arztpraxis. Hierzu zählen insbesondere Praxisübernahmeverträge, Arbeitsverträge sowie Praxisvertretungsverträge.
Es betreut Sie: