Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsrecht regelt die Einreise und den Verbleib von EU- und Nicht-EU-Ausländern, sog. Drittstaatler, im Bundesgebiet aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen, bspw. die Einreise zur Arbeitaufnahme, insbesondere als sog. Hochqualifizierte, zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, zum Studium oder zum Familiennachzug. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch die Unternehmensgründung im Bundesgebiet durch ausländische Staatsangehörige und die damit zusammenhängenden Fragen der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung.

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