Öffentliches und privates Baurecht
Hier vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen und beraten im Zusammenhang mit General- und Subunternehmerverträgen sowie Bauträger- und Baubetreuungsverträgen. Hinzu kommt:
- Betreuung der am Bau Beteiligten
- Abwicklung der Verträge nach der VOB
- Vertretung in Baugenehmigungsverfahren
Es betreut Sie: