Öffentliches und privates Baurecht

Hier vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen und beraten im Zusammenhang mit General- und Subunternehmerverträgen sowie Bauträger- und Baubetreuungsverträgen. Hinzu kommt:

  • Betreuung der am Bau Beteiligten
  • Abwicklung der Verträge nach der VOB
  • Vertretung in Baugenehmigungsverfahren

Es betreut Sie: