Ehe-, Familien- und Erbrecht

Dieser Rechtsbereich ist eine Domäne der besonders erfahrenen Mitarbeiter der Sozietät. Sie gestalten Ehe- und Partnerschaftsverträge unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte und unternehmerischen Interessen. In Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgesachen übernehmen wir die Vertretung unserer Mandanten, wobei wir gerade in diesem Bereich höchstes Augenmerk auf die Beratung im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung legen. Weitere Tätigkeitsfelder sind:

  • Gestaltung von Testamenten
  • Ausarbeitung von Erbverträgen
  • Konzeptionen zur vorweggenommenen
    Erbfolge

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