Allgemeines Zivilrecht
Das Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrecht ist sehr umfassend und beschäftigt sich mit den Rechtsfragen der Schuldverhältnisse und den Ansprüchen aus Verträgen. Herausgehoben sei hier insbesondere die Betreuung im
- Kaufrecht
- Schenkungsrecht
- Darlehensrecht
- Dienst- und Werkvertragsrecht
- Maklervertragsrecht
Hinzu kommen sachenrechtliche Fragestellungen, die sich aus den Schuldverhältnissen ergeben wie die Betreuung im Eigentums-, Grundschuld- und Hypothekenrecht.
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