Arbeitsrecht
Schwerpunkte unserer Arbeit liegen in der Beratung und Vertretung von Unternehmen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten sowohl im Individual- als auch im Kollektiv-Arbeitsrecht. Dazu gehören:
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
- Fragen der Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsplatzgestaltung
- Zusammenarbeit mit betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitnehmervertretungen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Bei Rechtsstreitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Es betreut Sie: