Arbeitsrecht

Schwerpunkte unserer Arbeit liegen in der Beratung und Vertretung von Unternehmen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten sowohl im Individual- als auch im Kollektiv-Arbeitsrecht. Dazu gehören:

  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Fragen der Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Zusammenarbeit mit betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitnehmervertretungen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Bei Rechtsstreitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Es betreut Sie: