CORONA Krisenhilfe und Beratung

Das Thema Corona wird gewaltige Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Viele Selbstständige und Unternehmer haben bereits jetzt Schwierigkeiten und erwarten mit Ungeduld die Hilfsangebote der Bundesregierung. Wir informieren Sie bestmöglich und täglich aktualisiert. Ebenfalls stehen wir zur Verfügung, wenn Sie mit Anträgen Unterstützung benötigen, nicht wissen, welche Maßnahmen für Sie erreichbar und sinnvoll sind und wie Sie diese erhalten können. Der Bundestag hat die Notfallregelung der Schuldenbremse in Kraft gesetzt und kann Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufnehmen. Für die Notfallregelung stimmte eine große Mehrheit der Abgeordneten. Unternehmen, die Unterstützung aus dem Rettungsfonds erhalten, dürfen ihren Managern und Vorständen keine Boni auszahlen. Für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige sind Zuschüsse von insgesamt 50 Milliarden Euro geplant. Der Bund muss damit rechnen, gleichzeitig durch die massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise etwas 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern einzunehmen. Auf den Seiten www.land.nrw informiert das Land zu den Unterstützungsmöglichkeiten. Dies sind im Einzelnen:
  • Liquiditätssicherung über Finanzierung Liquiditätssicherung über steuerliche Maßnahmen
  • Kurzarbeitergeld
  • Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten
  • Finanzierung von Investitionen und InnovationenUpdate 26.03.2020:Um den Schaden für Unternehmern aber auch für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Ab Freitag 12 Uhr werden die entsprechenden Formulare auf der Seite wirtschaft.nrw/corona als elektronische Antragsformulare zur Verfügung stehen. Für Fragen gibt es eine Hotline(0211/61772-204), ebenfalls stehen die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern für Fragen bereit. Es ist zu erwarten, dass der Server unter der Last der Anfragen überlastet sein wird. Wer Hilfe bei der Entscheidung des für ihn passenden Hilfsangebotes oder bei den Anträgen benötigt, findet bei uns Unterstützung. Update 25.03.2020: In letzter Minute ist es gelungen, eine Lösung für von der Corona-Krise gebeutelte Firmen zu finden. Die Sozialversicherungsbeiträge für März und April können auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden. Da die Zeit bis zur Fälligkeit sehr begrenzt ist (27.03.), steht ein entsprechendes Formular ab 26.03. auf der Seite www.wirtschaft.nrw zur Verfügung.

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