Ehe-, Familien- und Erbrecht

Schumacher & Partner berät und vertritt Sie mit seinem kompetenten und erfahrenen Team in allen Fragen des Ehe-, Familien- und Erbrechts. Im Bereich des Ehe- und Familienrechts stehen wir Ihnen im Falle von Trennungs- oder Scheidungsabsichten beratend zur Seite und übernehmen Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Dabei erarbeiten wir bestmögliche Lösungen zur Regelung von Streitpunkten während der Trennungszeit oder zur Klärung von Scheidungsfolgen, welche häufig in Form eines Ehevertrages ohne gerichtliche Hilfe gestaltet werden können. Auf dem Gebiet des Sorge- und Umgangsrecht vertreten wir Ihre Interessen stets mit Bedacht auf das Kindeswohl.

In unterhaltsrechtlichen Fragestellungen klären wir Sie über die Voraussetzungen und das Bestehen Ihrer Ansprüche oder der Ansprüche Ihrer Kinder auf und vertreten Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung. Im Bereich des Erbrechts erstreckt sich unsere Tätigkeit für Sie neben der Beratung bei der Konzeption vorweggenommener Erbfolge oder bei der Errichtung von Testamenten und anderen Verfügungen von Todes wegen, wie Erbverträgen, auf das Recht der Unternehmensnachfolge sowie das Erbschaftssteuerrecht. Auch sind wir Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf den Nachlass, wie beispielsweise Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen behilflich.

Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet: