Müssen Mitglieder der GenoGen e.G um ihre Investments fürchten?

Die Unruhe unter den Genossenschaftsmitgliedern der GenoGen eG – Genossenschaft für Generationen aus Borken ist derzeit groß. Die aktuelle Lage der GenoGen scheint mehr als beunruhigend zu sein.Die GenoGen ist schon seit längerer Zeit nicht mehr erreichbar. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Mitglieder des Vorstands der Genossenschaft wegen des Verdachts des Anlagebetruges und des Verdachts der Untreue. Mindestens ein Vorstandsmitglied soll sich derzeit in Untersuchungshaft befinden. Das Amtsgericht Münster hat am 12. Januar 2017 (Az. 74 IN 77/17) einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GenoGen eG wird geprüft. Der vorläufige Insolvenzverwalter lässt über seine Homepage mitteilen, die GenoGen eG „verfügt derzeit über keinerlei liquiden Mittel, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Zahlungen getätigt werden können“. Aus Sicht der Mitglieder der GenoGen besteht derzeit wohl leider wenig Hoffnung, die bislang erbrachten Investitionen kurzfristig noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückzuerhalten. Die ersten Fragen, die sich aktuell aus Mitgliedersicht aufdrängen, lauten: Was geschieht mit den Einlagen, wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird? Welche Schritte müssen gegebenenfalls schon jetzt unternommen werden, um im Falle eines Insolvenzverfahrens größtmögliche Rückzahlungen zu erhalten? Oder kann der Insolvenzverwalter vielleicht sogar noch Zahlungsansprüche gegen die Mitglieder der Genossenschaft geltend machen? Aber auch außerhalb oder neben des drohenden Insolvenzverfahrens stellen sich eine Vielzahl von Fragen. Eine der wichtigsten Fragen dürfte sein, ob die Mitglieder gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die handelnden Personen der GenoGen geltend machen können? Schumacher & Partner Düsseldorf vertritt Mitglieder der GenoGen eG. Wir beraten diese unter anderem zu den oben dargestellten Fragen. Herr Rechtsanwalt Ralf Bednarek hat dementsprechend schon Kontakt zu den ermittelnden Behörden und zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufgenommen. Gern beraten und vertreten wir auch Sie als Mitglied der GenoGen eG.Am besten wenden Sie sich direkt an Herrn Rechtsanwalt Ralf Bednarek aus unserem Hamburger Büro. Sie erreichen uns dort unter der Rufnummer 040 / 360 980 60.

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