Privates Bau- und Werkvertragsrecht

Die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigungsschutzklage

Der Kernbereich des privaten Baurechts umfasst die Rechtsbeziehungen von Bauherren mit deren Vertragspartnern hinsichtlich der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Die mit einem solchen Vorhaben befassten Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker leisten jeweils für sich gesehen einen unverzichtbaren Teil zum Erfolg eines jeden Projekts. Die einschlägigen rechtlichen Grundlagen ergeben sich im Grundsatz aus dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), werden jedoch oftmals durch die Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erweitert.

Des Weiteren wird das private Baurecht durch privat- und öffentlich-rechtliche Normen des Nachbarschutzes sowie weitere bundes- und landesrechtlichen Spezialvorschriften beeinflusst und erweitert. Angesichts der vielfältigen zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten, entstehen bei der Vertragsgestaltung und Durchführung oft Fallstricke, die Unternehmen im Vorhinein nicht bedacht haben. Vor allem im operativen Geschäft besteht auch bei gut organisierten Unternehmen die Gefahr von „Betriebsblindheit“.

Präventive Zusammenarbeit

Die Folgen von Versäumnissen bei der Vertragsgestaltung sind oft langjährige Gerichtsverfahren, welche durch Verzögerungen und damit verbundene erhebliche Kosten in der Regel für alle Beteiligten nachteilige Konsequenzen mit sich ziehen. n solchen Fällen werden aus den Beteiligten häufig eher Verlierer als Gewinner. Nicht selten sind langwierige Rechtsstreitigkeiten im Baugewerbe der Anfang wirtschaftlicher Schwierigkeiten, welche zu temporären, im schlimmsten Fall auch zu endgültigen Zahlungsschwierigkeiten im Rahmen einer Insolvenz führen können. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte entwickeln mit Ihnen deshalb im Wege einer vorausschauenden Beratung ganzheitliche Konzepte, damit Sie wirksam Konflikte vorbeugen und Ihr Bauvorhaben so ungestört wie möglich voranbringen können.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit ihrer günstigen Infrastruktur ein wichtiges Ziel für lokale, aber auch für internationale Unternehmen und ein attraktiver Standort für Bauvorhaben jeglicher Art. Mit voranschreitender Anzahl von Vorhaben entstehen gleichwohl das Bedürfnis nach frühzeitiger Planung von Ressourcen und Kooperation zwischen den beteiligten Unternehmen.

Eine umsichtige rechtliche Vorbereitung ist hierbei ein wichtiger, aber oft vernachlässigter Grundstein für wirtschaftlichen Erfolg.
Deshalb bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:

  • Betreuung der am Bau beteiligten Parteien
  • Gestaltung und Abschluss von Bauverträgen
  • Entscheidungen zur Abwicklung der Verträge nach der VOB
  • Vertretung in Baugenehmigungsverfahren

 

Beratung im Zusammenhang mit General- und Subunternehmerverträgen sowie Bauträger- und Baubetreuungsverträgen.

Zuverlässige Vertretung im Streitfall

Bei unseren Beratungsleistungen halten wir immer die für Sie wirtschaftlich günstigste Lösung im Blick. Ist im Streitfall außergerichtlich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung nicht erreichbar, stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls bei gerichtlichen Prozessen oder anderen Verfahren der Streitbeilegung (Schiedsgericht, Adjudikation, Mediation etc.) zur Seite. Hierbei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten beispielsweise bei der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Auch in derartigen Fällen profitieren Unternehmen von der präventiven Begleitung durch unsere Anwälte aus, da schon bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt worden ist, welche Aspekte bei der Geltendmachung störungsbedingter Mehrkosten zu beachten sind.

 

Auch hier wird erneut eine gütliche Einigung angestrebt. Gelingt dies nicht, werden eventuell Zeugen vernommen und Urkunden sowie andere Unterlagen in Augenschein genommen. Mit einem anschließenden Urteil wird der Prozess beendet.

 

Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet: