Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere die Bereiche Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gründung von Gesellschaften, bei der Konzeption und der rechtlichen Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform und der Ausarbeitung von Verträgen mit Organen und Organmitgliedern.

Außerdem betreuen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Firmenübernahmen (M&A´s). Gerade beim Gesellschaftsrecht kommt den Mandanten die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Anwälten und Steuerberatern zu Gute. Denn in allen Fällen findet bereits bei der konzeptionellen Beratung das Steuerrecht die notwendige Berücksichtigung.

Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet: