
Verkehrsverstöße im Ausland: Was Reisende beachten sollten
Bußgelder im EU-Ausland werden zunehmend auch in Deutschland vollstreckt. Unsere Verkehrsrechtsexpertin erklärt in einem ZDF-WISO-Beitrag, was Autofahrer zu Halterhaftung, Verjährungsfristen und drohenden Strafen im Ausland wissen sollten.
01Bußgelder werden auch in Deutschland vollstreckt
Bußgelder, die im Ausland verhängt werden, sind keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen. Innerhalb der Europäischen Union können Geldstrafen ab 70 Euro, inklusive Verfahrenskosten, auch in Deutschland vollstreckt werden. Besonders aktiv sind hier Länder wie die Niederlande oder Österreich. Für Österreich gilt aufgrund eines bilateralen Abkommens sogar eine deutlich niedrigere Grenze von 25 Euro. Die Eintreibung der ausländischen Bußgelder übernimmt in Deutschland das Bundesamt für Justiz. Wer nicht zahlt, muss spätestens bei einer Wiedereinreise mit Problemen rechnen: Die Behörden des betroffenen Landes können offene Forderungen beispielsweise an der Grenze durchsetzen oder zusätzliche Strafen verhängen.
02Wer haftet: Fahrer oder Halter?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte Halterhaftung. Während in Deutschland das Schuldprinzip gilt – das bedeutet, es wird nur derjenige belangt, der tatsächlich gefahren ist – sehen das viele unserer Nachbarländer anders. In Frankreich, den Niederlanden oder Österreich haftet häufig der Halter des Fahrzeugs, ganz gleich, wer zur Tatzeit am Steuer saß.
03Wie lange gelten Bußgelder im Ausland?
Auch bei der Verjährung gibt es länderspezifische Unterschiede. In Italien etwa können Bußgelder bis zu fünf Jahre lang vollstreckt werden, in der Schweiz drei Jahre und in den Niederlanden meist zwei Jahre. Wer also hofft, ein Strafzettel aus dem Ausland verliere schnell seine Bedeutung, irrt.
04Tipps für Reisende
Rechtsanwältin Spies rät deshalb dringend, sich vor Reiseantritt über die Verkehrsregeln des Ziellandes zu informieren. Denn nicht selten fallen die Strafen bei Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder falschem Parken deutlich höher aus als in Deutschland. Zudem sollte man Post von ausländischen Behörden oder Inkassobüros nicht ignorieren, sondern im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.
Der gesamte TV-Beitrag mit weiteren wertvollen Tipps ist hier zu sehen: https://www.youtube.com/watch?v=gwtvL4O4Qss
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