Ehe- und Familienrecht

Grundlagen

Ehe- und Familienrecht bei Schumacher & Partner

Das Ehe- und Familienrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Es regelt nicht nur Eheschließungen und Scheidungen, sondern auch Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts und der Vermögensaufteilung. Besondere Herausforderungen entstehen durch emotionale und finanzielle Konflikte, die oft eine professionelle juristische Unterstützung erfordern.

Schwerpunkt

Scheidung und Unterhalt

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Ehe- und Familienrecht und steht Ihnen in allen familiären Rechtsangelegenheiten kompetent zur Seite. Besonders bei Scheidungen legen wir großen Wert auf eine individuelle und zielorientierte Beratung. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht mit Nachdruck und Fachwissen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen. Ob Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt – wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben oder unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.

Unsere Rolle

Unsere Expertise

Mit unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Expertise begleiten wir Sie durch die oft schwierige Zeit einer Trennung und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei – für eine starke und effektive Vertretung im Familienrecht.

Es betreuen Sie in diesem Rechtsgebiet:

Volker Henn-Anschütz
Volker Henn-Anschütz
Wirtschafts-, Handels- & GesellschaftsrechtArbeitsrecht+5
Katja Moers
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Bank- und Kapitalanlagerecht (Anlagebetrug, Phishing, Kontosperrung, Kredit- und Kreditsicherungsrecht)Strafrecht+2
Caroline Peiffer
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Ehe- und FamilienrechtArbeitsrecht+1

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